Herzogliches Schloss von Bayern

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BeitragVerfasst: Mo 14. Feb 2011, 08:18 
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Adeliger des Herzogtums von Bayern

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Guten Morgen,

Ich möchte hier keine neue Beweiskraft-Diskussion vortreten, keine Angst ;-)
Mir ist etwas anderes aufgefallen. Ich verbringe viel Zeit Geschäftlich in Bahn und Flugzeug. Gott sei dank gibt es ja seit einigen Wochen die mobile Version von RK, so dass man nicht überall den Lappi aufschlagen muss.

Allerdings ergibt sich daraus ein Problem für Beweisscreens. Nicht nur in der Justiz, sondern weil dort gerade eine neue Bergwerksaktion läuft, auch dort. Oder wo sie noch gebraucht werden. Wenn ich nur Mobil unterwegs bin kann ich zwar per App Screens von meinem Handy machen, jedoch sieht das Bild hier anders aus. Es gibt Beispielsweise keine Browser-Leiste in der "Sehr geehrter Herr Bka, willkommen Ingolstadt" steht, oder wie sich das liest. Auch kann man keine Uhr einblenden.

Da man aber prinzipiell diese Nutzer nicht benachteiligen sollte, müsste hier mal geklärt werden, wie man damit umgeht. Das hat jetzt keine hohe Priorität, aber ich wollt es mal einwerfen, damit man es schön mal im Hinterkopf hat falls sich irgendwann jemand beschwert.

Live long and prosper. Servus. Danke

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Verfasst: Mo 14. Feb 2011, 08:18 




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BeitragVerfasst: Di 15. Feb 2011, 04:19 
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Ein Berechtigter Einwand. Wobei sich das ja auch teilweise schon dadurch löst, dass sich die Beweiskraft mit dem Neuen Gesetz eher auf die Zeugenaussagen verlagert hat, oder zumindest haben sollte. (Ich wars elber längere Zeit im Kloster und ahb etwas den Überblick verloren)
Ich behalte es aber im Hinterkopf, und brings gern in deinem Namen mit ein, sobalds akut wird.

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BeitragVerfasst: Di 15. Feb 2011, 08:48 
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Adeliger des Herzogtums von Bayern

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Das mit der Beweiskraft vor Gericht stimmt natürlich, das haben wir ja selbst eingebracht. Ich kam darauf in erster Linie wegen den Lotterielosen in der Weinstube, die es durch die Bergwerksarbeit gibt. Da muss ja auch irgendwie gezeigt werden, dass der Screen von heute ist und das die Ereignisse nicht aus einer anderen Provinz stammen.

Aber wie gesagt, akuter Handelsbedarf besteht da ja ohnehin noch nicht.

Danke Kayron :-)

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BeitragVerfasst: Do 31. Mär 2011, 10:09 
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Adeliger des Herzogtums von Bayern

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Guten Morgen,

ich habe nochmal einen Gedanken gehabt (unfassbar!) der nicht direkt mit dem vorherigen hier zu tun hat, aber ich wollte keinen neuen Thread aufmachen. Wie man in der öffentlichen Verhandlung gesehen hat, in der der Anwalt sich übrigens einiges einbildet ,da es noch kein Vergehen wegen Mißachtung des Gerichtes gibt, wurde Lio als Zeugin im Prinzipi ausgenockt durch das Hinterfragen des vom Altkaiser gegebenen Wissen bezüglich der Namen der Gesehenen. Das ist aber prinzipiell ein Problem, da man ohne Forced RP niemals erklären könnte woher man den Namen von fremden Reisenden weiß. Man könnte hier also überlegen, in die Regeln der öffentlichen Verhandlung oder die FJ-Regelung aufzunehmen, dass Personen beim Betreten eines Dorfes durch die Stadtwachen oder die FJ standardmäßig identifiziert werden. Dies schrenkt das RP bei Raub nicht ein, da dieser auf offenem Gelände passiert, unterstützt aber die Verhandlungen ausgehend von den offiziellen Ämtern wie OFJ, Büttel usw. Allerdings sollte es auf die Identifikation beschränkt bleiben, damit das RP trotzdem gefördert wird, was das Vergehen selbst angeht.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Azrael

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BeitragVerfasst: Fr 1. Apr 2011, 02:07 
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meiner meinung nach ist diese diskussion überflüssig weil alles was ingame angezeigt wird ist nunmal fakt ist und daher ein screen davon ein beweis basta aus , natürlich isses toll wenn man den RP-mäsig erklären kann aber wenn nicht auch egal und wenn dann eine erfassung von einreisenden und ähnliches als forced RP ausgelegt wird lach ich mich krumm dann solln die sich beim gottkaiser JDW oder LJS oder wem auch immer beschweren aber alles andere ist humbug

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BeitragVerfasst: Fr 1. Apr 2011, 10:52 
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Adeliger des Herzogtums von Bayern

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Ich respektiere natürlich diese Meinung aber es wurde nunmal die Beweißkraft von Screens eingeschränkt da es 1. das RP stört und 2. eben nicht Fälschungssicher sind wie ich an einer Bearbeitung gezeigt hatte. Oder trägst du wirklich Frauenunterwäsche? :-D
Es geht hier nur darum, dass das Minimum an Beweißkraft, nämlich die Kenntnis wer überhaupt angeklagt werden muss, also woher man den Namen weiß, sichergestellt wird. Sonst kann jeder Prozess in Frage gestellt werden.

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BeitragVerfasst: Fr 1. Apr 2011, 16:19 
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nun wozu dieser unfug führt screens nicht zuzulassen hat man ja an dem prozess eben gesehen der anwalt fragt blöde nach und der zeuge weiss nicht mehr was er sagen soll tolle sache unheimlich rp fördernd man müsste um den beweissscreen halt versuchen eine gute geschichte zu bauen zum beispiel beim RHsturm wie bei dem Vorfall könnte der Beweis auch von einem NPC vorgelegt werden der eine weitere Rathauswache war und das Geschehen sah und sich dazu notizen machte oder so oder eine anwesende kaiserkliche wache oder sonstwas aber ingamebeweise aussen vor zu lassen find ich falsch weil dann das ganze justizsystem zusammenbricht und nach wie vor ist mir ein rätsel wieso screens das RP stören

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BeitragVerfasst: Fr 1. Apr 2011, 17:51 
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Die gleiche Diskussion ueber RP vs. Ingame kann man aktuell in Freising beobachten. Jede Ingamefunktion, die eigenem Handeln foerderlich ist, wird ohne Probleme genutzt (Raub, Tarnkappen, Burgsturm in Nuernberg), ohne dass auch nur der Hauch eines RP drumherum gestrickt wird. Bei anderen Ingamefunktionen, die zum eigenen Nachteil gereichen (Identifizierung von Schuldigen, Char-Beschreibungen, Ban-Funktionen), muss man das wiederum RP-technisch untermauern, weils sonst angeblich nicht dem Spiel dient. Wessen Spiel, muss man sich da schon fragen.

Ein wenig Ausgewogenheit waere da sicher nicht verkehrt - gerade dann, wenn es um einen Prozess geht, bei dem der/die Angeklagte wegen der Nutzung einer Ingamefunktion vor Gericht steht. Wenn nur beim anschliessenden Prozess die RP-Idee wieder ausgepackt wird und intensiv - auch zur Verzoegerung rechtlicher Praktiken - eingesetzt wird, laeuft meiner Meinung nach etwas verkehrt. Hier sind Richter und Staatsanwaelte gefordert, sorry.


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BeitragVerfasst: So 3. Apr 2011, 21:35 
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Adeliger des Herzogtums von Bayern

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Nun ja, die Änderung die ich andenke, war eher zur Unterstützung der Opfer oder Zeugen. Weil diese sind ja gezwungen, eine Geschichte zu erdenken die Stichfest ist. Dabei haben sie selbst garkein Bestimmungsrecht ob es einen InGame oder Öffentlichen Prozess gibt. Der Staatsanwalt selbst sagt ja nicht zur tat aus und muss daher auch keine Geschichte überlegen die erklärt, woher er den Namen kennt. Das ist das Problem der Opfer. Und das wollte ich durch die kleine Änderung erleichtern.

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BeitragVerfasst: So 3. Apr 2011, 23:51 
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ist das derzeit echt so ? die armen opfer das ist echt gemein erst wiird man überfallen , ausgeraubt oder gar halbtotgeschlagen und dann wird man noch zu RP gezwungen ? das ist doch absolut unsinnig !

kann man so überhaupt prozesse führen ?

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