Bisher gültige Rechtslage:
Zitat:
§4 - Bürgermeister
(1) Bürgermeister werden zum Wohle der Dorfgemeinschaft als neutrale Verwalter gewählt.
(2) Bürgermeister sind berechtigt, auf Basis einer Satzung einen Bürgerrat einzuberufen und wieder aufzulösen. Bürgerräte haben keinen zwingenden Einfluss auf die Entscheidungen des Bürgermeisters, können diese aber im Rahmen einer Selbstverpflichtung und auf Basis des Satzungstextes erlangen. Die Selbstverpflichtung muss zusammen mit der gültigen Satzung dem Rat von Bayern vorliegen.
(3) Bürgermeister sind verpflichtet, zum Schutze des Status Quo mindestens drei Milizen einzustellen.
(4) Bürgermeister sind verpflichtet, Bannern gemäß der Anweisungen des Regenten zeitweilig oder dauerhaft Einlass in ihr Dorf bzw. ihre Stadt zu gewähren und diese als freundlich einzustufen.
(5) Der Rücktritt von einem Amt als Bürgermeister ist nur mit Genehmigung des Regenten zulässig.
Unser Vorschlag:
Zitat:
§4 Bürgermeister
(1) Bürgermeister stehen ihrer Stadt als höchster Verwalter vor. Sie haben die Pflicht zum Wohle ihrer Stadt unter Berücksichtigung des Wohls des Herzogtums zu handeln und sind dem Herzog von Bayern zur Gefolgschaft verpflichtet.
(2) Das Verlassen der eigenen Stadt oder der Rücktritt vom Amt ist einem Bürgermeister nicht ohne Genehmigung des Herzogs gestattet.
(3) Sie sind verpflichtet für den Schutz des Rathauses zu Sorgen.
Begründung: Die bisherigen Regelungen wurden umformuliert und zusammengefasst. Inhaltlich hat sich geändert, dass die bisherige Verordnung für das Wohl der entsprechenden Stadt zu sorgen, um die Pflicht auch das Gesamtwohl des Herzogtums zu berücksichtigen ergänzt wurde.
Außerdem wurde der Abs. 2 gestrichen, da es sich dabei um eine unnötige Einschränkung der Bürgermeister in ihrem Handeln handelt. Vor allem, da die bisherige Regel nichts vorgeschrieben hat, das im Interesse des Herzogtums ist, kann man auf diesen Absatz verzichten.
Die bisherige Zahl, die als Mindestbesatzung des Rathauses genannt wurde, wurde entfernt, damit das Herzogtum nicht darauf fest genagelt werden kann, dass im Gesetz steht, dass drei Milizen ausreichen. Wenn dann ein Rathaus gestürmt wird, kann man dem Bürgermeister nichts mehr anhängen.