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Ist es notwendig, jede einzelne Formulierung zur Besprechung freizugeben?
Über Formulierungen lässt sich wie über den Geschmack trefflich streiten, insofern denke ich, dass Änderungen im Zivilgesetzbuch nur unter den Bedingung einer inhaltlichen Veränderungen oder vollständiger Unverständlichkeit notwendig sind. Andernfalls geht es letztlich nur um ästethische Werte und da wird es schwerlich zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen, welches nicht schon in der nächsten oder übernächsten Legislaturperiode weiterhin akzeptiert werden.
Ich würde daher vorschlagen, jene Artikel, die unter diese beiden Kriterien fallen, mit einem Vorschlag zu präsentieren und damit eine effektive Beseitigung von tatsächlichen Fehlnissen im Gesetz zu erreichen sowie eine vollständige Belastung des Ratssaals zu vermeiden.
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